Schweigepflicht & Einverstädniserklärung

Schweigepflicht

Ich unterliege der beruflichen Schweigepflicht. Alle im Rahmen der Beratung bekannt gewordenen Informationen, persönlichen Daten sowie Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Weitergabe von Informationen erfolgt ausschließlich,

  • wenn der Klient zuvor ausdrücklich und schriftlich eingewilligt hat, oder
  • wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht (z. B. bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung oder aufgrund gesetzlicher Auskunftspflichten).

Die Schweigepflicht gilt auch über die Beendigung der Beratung hinaus.
Der Klient wird darüber informiert, dass es sich bei der angebotenen Leistung um psychologische Beratung bzw. Coaching handelt und nicht um eine heilkundliche Psychotherapie. Die Schweigepflicht orientiert sich dennoch an den berufsrechtlichen Grundsätzen psychologischer Fachkräfte.

 

Schweigepflicht bei Kindern & Jugendlichen

Eine vertrauensvolle Beziehung ist die Grundlage jeder gelingenden Beratung. Das gilt auch – und ganz besonders – für die Beratung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Kinder oder Jugendliche zu mir in die Beratung kommen, dürfen sie darauf vertrauen, dass das, was sie erzählen, zunächst vertraulich behandelt wird. Dieses Vertrauen hilft ihnen, sich zu öffnen, Gedanken und Gefühle auszusprechen und Unterstützung anzunehmen. Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf einen geschützten Raum, in dem sie ernst genommen werden. Als Eltern bleiben Sie selbstverständlich ein wichtiger Teil des Prozesses. Gerne beziehe ich Sie ein, indem ich mit Ihnen über allgemeine Themen, Entwicklungsfragen, Ziele der Beratung oder hilfreiche Impulse für den Alltag spreche. Konkrete Inhalte aus den Gesprächen mit Ihrem Kind gebe ich jedoch nur weiter, wenn Ihr Kind damit einverstanden ist.
Mein Ansatz ist es, zwischen Kind und Eltern zu vermitteln: Ich unterstütze Ihr Kind dabei, eigene Worte für seine Bedürfnisse zu finden, und helfe Ihnen als Eltern, diese besser zu verstehen. So können Lösungen entstehen, die für alle Seiten tragfähig sind.
Eine Ausnahme von der Vertraulichkeit besteht nur dann, wenn eine ernsthafte Gefahr für Ihr Kind selbst oder für andere besteht. In solchen Situationen ist es mir wichtig, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und zum Schutz Ihres Kindes zu handeln. Das heißt im Falle einer erkennbaren akuten Eigen- und Fremdgefährdung greift die Offenbarungspflicht (im Rahmen §34 StGB, §35 StGB, §323c StGB). 
Mein Ziel ist es, einen sicheren, wertschätzenden Rahmen zu schaffen, in dem sich Ihr Kind verstanden fühlt, sich öffnen kann und Sie als Eltern gleichzeitig Unterstützung und Orientierung erhalten.

 

Einverständniserklärung

Für das Erstgespräch wie auch für die Sitzungen erhalten Sie entsprechende Einverständniserklärungen. Für das Erstgespräch erhalten Sie eine Einverständniserklärung, welche Sie vor dem Erstgespräch unterschreiben müssen. Dieses Schreiben klärt Sie über den Inhalt des Erstgesprächs auf. Wenn Sie eine Sitzung buchen, erhalten Sie ebenfalls eine Einverständniserklärung im Rahmen des ausgehändigten Behandlungsvertrages. Zusätzlich erhalten Sie eine Einverständniserklärung für die Beratung & Coaching über eine Online-Plattform (in unserem Falle Microsoft Teams). Bei der Behandlung Ihrer Kinder oder Jugendlichen erhalten Sie eine Einverständniserklärung für Eltern zur Einverständnis der Beratung &Coaching von Kindern & Jugendlichen. Zusätzlich werden Kinder & Jugedliche zu Beginn der ersten Sitzung ebenfalls nach Ihrer Einverständnis gefragt. 

Bitte beachten Sie, dass eine Beratung nur dann möglich ist, wenn Sie die entsprechenden Einverständniserklärungen (Einzelschreiben oder innerhalb des Behandlungsvertrages) vorab unterschreiben.

 

 

©Katharina Stork 2026. Alle Rechte vorbehalten.

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